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Mitarbeitervertretung (MAV)

im ev.-luth. Kirchenkreis Aurich

Die MAV

im kirchlichen Bereich ist vergleichbar mit dem Personalrat im öffentlichen Dienst bzw. dem Betriebsrat im gewerblichen Bereich. Sie wird alle 4 Jahre von den Mitarbeitenden im Kirchenkreis neu gewählt.

Mitarbeitervertretung

Lambertshof 10
26603 Aurich

Aufgaben

Die MAV des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Aurich vertritt ca. 230 Mitarbeitende gegenüber deren Anstellungsträger (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand). Sie fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden.

Die MAV kennt die Rechte und Pflichten der kirchlichen Mitarbeitenden, berät und unterstützt sie bei Konflikten und setzt sich für die passende Eingruppierung bei der Entlohnung ein.

Die MAV-Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben über die dienstlichen Angelegenheiten und sonstige Tatsachen, die ihnen aufgrund der Zugehörigkeit zur MAV bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach dem Ausscheiden aus der MAV fort.

Die MAV nimmt Anregungen, Anfragen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegen und verhandelt mit den kirchlichen Anstellungsträgern darüber. Sie setzt sich ein für die Sicherheit am Arbeitsplatz, für Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die MAV prüft, ob bei bestimmten Maßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen wird, der Betriebsfrieden gestört ist und andere Mitarbeitende durch die Maßnahmen benachteiligt werden.

Die MAV ist der betriebliche Rechtsbeistand der Mitarbeitenden, sie wacht darüber, dass die für die Mitarbeitenden geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge berücksichtigt werden.

Die MAV berät u. a. mit bei:

  • außerordentlicher Kündigung und Kündigung in der Probezeit
  • Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen
  • Aufstellung des Stellenplanentwurfes
  • Änderungen in der Organisation der Dienststelle
  • Änderungen von Arbeitsabläufen und
  • Arbeitsplatzgestaltung

Die MAV bestimmt u. a. mit bei:

  • Einstellung und ordentlicher Kündigung
  • Ein-, Höher- und Rückgruppierung
  • Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit
  • Umsetzung, Versetzung und Abordnung
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
  • Versagung einer Nebentätigkeit
  • Ablehnung eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit